Psychotherapeutische Praxis

Angebot & Rahmenbedingungen Psychotherapie

Setting
Im Einzelsetting biete ich Psychotherapie ab dem 15. Lebensjahr an. Empfohlen sind eine Einheit alle 1-2 Wochen – dies kann jedoch individuell und bedürfnisorientiert vereinbart und über den Therapieverlauf verändert werden.

Als Verhaltenstherapeutin fokussiere ich mich auf die Themen und Therapie-ziele, die Sie mir als Patient*in vorgeben. (Reflexions-)Übungen zwischen den Therapieeinheiten können vereinbart werden, damit die gewünschten Veränderungen im Alltag nachhaltig integriert werden.

Arbeitsbereiche

  • Depression und Burnout

  • Belastende Arbeitssituationen und berufliche Neuorientierung

  • Lebensübergänge meistern: junge Erwachsene | Elternschaft | Wechseljahre | Kündigung | unfreiwillige Erwerbslosigkeit | Pensionierung

  • Schwierige Lebenssituationen und Krisenbewältigung

  • Probleme im zwischenmenschlichen Kontext in Familie, Freundschafts- und Arbeitsbeziehungen

  • Wiederkehrende belastende Denk-, Fühl und Verhaltensmuster

  • Persönlichkeitsentwicklung und Selbstwert

  • Angst, Zwang und Panik

  • Schlafstörungen

  • Psychosomatische Erkrankungen und Essstörungen


Verschwiegenheit

Vertrauen ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Zusammenarbeit. Wie für alle Gesundheitsberufe in Österreich, unterliege ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision, ebenso wie meine Supervisor*innen der gesetzlichen absoluten und strengsten Verschwiegenheitspflicht des § 15 des Psychotherapiegesetzes.
Es besteht Dokumentationspflicht – Notizen werden doppelt gesichert vor dem Zugriff anderer – Patient*innen können jedoch Einsicht in diese nehmen.


Absageregelung

Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, bitte ich spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen oder zu verschieben. Ein nicht oder zu spät abgesagter Termin wird in Rechnung gestellt.

Dauer: 50 min. pro Einheit

Kosten

  • Mo.-Fr.
    80,- Euro pro Einheit mittels Monatsrechnung
    oder 
    5er Block 350,- Euro (70,- Euro pro Einheit)

  • Sa. | So. | Feiertag
    120,- Euro pro Einheit

In finanziellen Notlagen Sozialtarif möglich.

Psychotherapie gilt als „Krankenbehandlung“ und unterliegt somit der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs 1 Z 19 UStG – es ist somit keine Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Hinweis

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision ist mein Honorar geringer als bei den meisten eingetragenen Psychotherapeut-*innen; leider erfolgt in diesem Status noch keine Kosten-Teilverrechnung mit den staatlichen Krankenkassen (ÖGK, SVS, …), jedoch teilweise über private Krankenversicherungen.
„Psychotherapie auf Krankenschein“ im Sinne einer vollfinanzierten Psychotherapie ist leider ebenso nicht möglich.

Erstgespräch

In einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch lernen wir einander kennen und klären Ihre Anliegen und Ziele. Dies soll eine erste Grundlage für Ihre Entscheidung bieten, ob Sie gemeinsam mit mir einen therapeutischen Prozess beginnen möchten.